Susanne Krüger (links) und Herbert Baumbusch, Mitarbeiterin und Chef vom Sozialdienst katholischer Frauen Mannheim, informierten darüber, wann und wie Menschen eine rechtliche Betreuung bekommen. Dies betrifft Frauen und Männer, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Dies können Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen oder Erkrankungen sein. Wichtig sei es, so die Referenten, die von der Vetter-Bereichsleiterin Antje Geiter (rechts) begrüßt wurden, dass man sich vor Eintritt des „Problems“ rechtzeitig informiert. So wurden Fragen behandelt, wie etwa bekomme ich Hilfe zur Regelung persönlicher Angelegenheiten oder welche Folgen hat eine dauerhafte rechtliche Betreuung für den Betroffenen oder Angehörigen, denn nicht automatisch ist beispielsweise der Ehegatte Betreuungsperson. Unter 0621 120 800 ist der SKF zu erreichen. Tk/BILD:TK 21.09.2022
Vortrag: „Beratung vor Betreuung“
21. September 2022